AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
von Aqua Pleasure
Weisung des Hallenbades für Schwimmkurse
Das Hallenbad ist eine öffentliche Einrichtung und es Bedarf von
allen eine gegenseitige Rücksichtsnahme
Beachten Sie bitte die Hinweise im Hallenbad und befolgen Sie
die Anweisungen des Hallenbadpersonals
Als Eltern oder Bezugsperson halten Sie Ihre Kinder dazu an,
diese Weisungen zu befolgen.
Für die Kursteilnehmer ist ein Hallenbadbereich reserviert.
Die Kinder, sowie auch Begleitpersonen,
haben die Verhaltensregeln der Schwimmlehrer/innen zu befolgen.
Hygiene im Hallenbad
Vor und nach dem Baden muss geduscht werden.
Dies gilt auch dann,
wenn man von der Aussenanlage ins Hallenbad eintritt.
Das Hallenbad darf nicht mit Schuhen betreten werden.
Jedoch erlaubt sind Badeschuhe.
Es darf keine Unterwäsche unter den Badekleidern getragen
werden, d.h.es wird nur in ordentlichen Badekleidern gebadet.
Kursorganisation
Die Schwimmkurse finden ausserhalb der Schulferien statt.
Ein Kurs beinhaltet 8 Lektionen zu 30 resp. 45 Minuten.
In der Regel wird pro Woche eine Lektion des Kurses durchgeführt.
In den Schulferien finden Wochenkurse statt, 5 Lektionen
zu 30 resp. 45 min.
Der Kursinhalt
entspricht den Grundlagentests von swimmsports.ch
Am Ende eines Kurses erhält jedes Kind ein Testabzeichen
für einen bestanden Test oder ein Motivationsabzeichen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per Email
Wenn die Minimalzahl Teilnehmer ( mind. 3 Teilnehmer )
nicht erreicht wird, kann ein Kurs abgesagt werden.
Die bereits überwiesenen Kurskosten
werden Ihnen dann rückvergütet.
Zahlung und Kursgebühren
Die Kurskosten sind sofort nach Erhalt
der Rechung / Kursbestätigung mit dem beiligenden
Einzahlungsschein zu begleichen.
Die Anmeldung gilt als bestätigt sobald die Einzahlung erfolgt ist.
In den Kurskosten ist der Hallenbadeintritt nicht inbegriffen.
Abmeldungen / Geldrückerstattung
Die Kurskosten werden nicht zurück erstattet. Die Schwimmschule Aquapleasure erstattet für den bereits einbezahlten Kurs eine Gutschrift des Betrages welcher für einen nächsten Kurs eingelöst werden kann.
Versäumte Lektion
Ihrerseits versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden
und werden auch nicht zurückerstattet.
Wenn von Seiten der Kursleitung die Lektion nicht durchgeführt
werden kann ( Krankheit, Unfall, etc. ), dann wird versucht
die versäumte Lektion an einem anderem Tag durchzuführen.
Falls dies auch nicht möglich ist, werden die Kurskosten
der versäumten Lektion zurückerstattet.
Diverses
Zusätzliche Kursbestätigungen auf Verlangen, z.B. für Krankenkassenabrechnungen werden pro Stk. mit 5 Fr. verrechnet.
Ebenfalls werden zusätzliche Testabzeichen auf Verlangen
mit 5 Fr. pro Stk. verrechnet.
Homepage / Internet
Damit wir den Homepage - Besuchern einen bildlichen Einblick von unseren Aktivitäten zeigen können, werden wir immer wieder aktuelle Fotos hochladen. Vielleicht werden eure Kinder oder Familienangehörige auf der Homepage abgebildet. Wenn jemand das nicht will, wären wir Ihnen dankbar wenn Sie uns das rechtzeitig mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass für Besucher im Hallenbad ein Film und Fotoverbot gilt. Die Schwimmschule Aquapleasure hat für geschäftliche Zwecke eine Bewilligung vom Schwimmbad Altdorf.
Versicherung / Haftung
Der Teilnehmer und/oder deren gesetzlicher Vertreter ist
verantwortlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung.
Die Benutzung der Hallenbadanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen
kann weder die Schwimmschule Aqua Pleasure
noch das Schwimmbad Altdorf haftbar gemacht werden.
Während dem Schwimmunterricht übernimmt die Kursleitung
die Aufsicht, vor und nach dem Unterricht übernimmt
Aqua Pleasure keine Haftung.
Die Eltern oder Bezugspersonen sind hierfür verantwortlich.
Ebenfalls nicht zuständig ist die Kursleitung für das Umziehen,
Duschen, Haare föhnen und wenn während dem Unterricht
ein/e Teilnehmer/in auf die Toilette gehen muss.
Gesundheitliche Probleme
Diabetes, Asthma, Schädigungen am Bewegungsapparat,
Herzprobleme etc. ist bitte vor Kursbeginn, damit individuell
darauf eingegangen werden kann, der Kursleitung mitzuteilen.
Allenfalls ist der Teilnehmer/in oder deren gesetzlicher Vertreter
verantwortlich, dass vor Kursbeginn eine ärztliche
Tauglichkeitsbestätigung der Kursleitung zugestellt wird.
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollte es nicht am Schwimmunterricht
teilnehmen. Sollte es nach dem Schwimmunterricht erkranken,
so übernimmt die Schwimmschule Aqua Pleasure in jedem Fall
keine Verantwortung.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Schwimmschule Aqua Pleasure
ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Altdorf.
Altdorf, 1.September 2017