AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

 von Aqua Pleasure

 

Weisung des Hallenbades für Schwimmkurse

 

Das Hallenbad ist eine öffentliche Einrichtung und es Bedarf von 

allen eine gegenseitige Rücksichtsnahme

Beachten Sie bitte die Hinweise im Hallenbad und befolgen Sie

die Anweisungen des Hallenbadpersonals

Als Eltern oder Bezugsperson halten Sie Ihre Kinder dazu an,

diese Weisungen zu befolgen.

Für die Kursteilnehmer ist ein Hallenbadbereich reserviert.

Die Kinder, sowie auch Begleitpersonen,

haben die Verhaltensregeln der Schwimmlehrer/innen zu befolgen.

 

Hygiene im Hallenbad

 

Vor und nach dem Baden muss geduscht werden.

Dies gilt auch dann,

wenn man von der Aussenanlage ins Hallenbad eintritt.

Das Hallenbad darf nicht mit Schuhen betreten werden.

Jedoch erlaubt sind Badeschuhe.

Es darf keine Unterwäsche unter den Badekleidern getragen

werden, d.h.es wird nur in ordentlichen Badekleidern gebadet.

 

Kursorganisation

 

Die Schwimmkurse finden ausserhalb der Schulferien statt.

Ein Kurs beinhaltet 8 Lektionen zu 30 resp. 45 Minuten.

In der Regel wird pro Woche eine Lektion des Kurses durchgeführt.

In den Schulferien finden Wochenkurse statt, 5 Lektionen

zu 30 resp. 45 min.

Der Kursinhalt

entspricht den Grundlagentests von swimmsports.ch

Am Ende eines Kurses erhält jedes Kind ein Testabzeichen

für einen bestanden Test oder ein Motivationsabzeichen.

 

Anmeldung

 

Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per Email

Wenn die Minimalzahl Teilnehmer ( mind. 3 Teilnehmer )

nicht erreicht wird, kann ein Kurs abgesagt werden.

Die bereits überwiesenen Kurskosten

werden Ihnen dann rückvergütet.

 

Zahlung und Kursgebühren

 

Die Kurskosten sind sofort nach Erhalt

der Rechung / Kursbestätigung mit dem beiligenden

Einzahlungsschein zu begleichen.

Die Anmeldung gilt als bestätigt sobald die Einzahlung erfolgt ist.

In den Kurskosten ist der Hallenbadeintritt nicht inbegriffen.

 

Abmeldungen / Geldrückerstattung

Die Kurskosten werden nicht zurück erstattet. Die      Schwimmschule Aquapleasure erstattet für den bereits einbezahlten Kurs eine Gutschrift des Betrages welcher für einen nächsten Kurs eingelöst werden kann. 

 

Versäumte Lektion

 

Ihrerseits versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden

und werden auch nicht zurückerstattet.

Wenn von Seiten der Kursleitung die Lektion nicht durchgeführt

werden kann ( Krankheit, Unfall, etc. ), dann wird versucht

die versäumte Lektion an einem anderem Tag durchzuführen.

Falls dies auch nicht möglich ist, werden die Kurskosten

der versäumten Lektion zurückerstattet.

 

Diverses

 

Zusätzliche Kursbestätigungen auf Verlangen, z.B. für   Krankenkassenabrechnungen werden pro Stk. mit 5 Fr. verrechnet.

Ebenfalls werden zusätzliche Testabzeichen auf Verlangen

mit 5 Fr. pro Stk. verrechnet.

 

Homepage / Internet

Damit wir den Homepage - Besuchern einen bildlichen Einblick von  unseren Aktivitäten zeigen können, werden wir immer wieder aktuelle Fotos hochladen. Vielleicht werden eure Kinder oder Familienangehörige auf der Homepage abgebildet. Wenn jemand das nicht will, wären wir Ihnen dankbar wenn Sie uns das rechtzeitig mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass für Besucher im Hallenbad ein Film und Fotoverbot gilt. Die Schwimmschule Aquapleasure hat für   geschäftliche Zwecke eine Bewilligung vom Schwimmbad Altdorf.

 

Versicherung / Haftung

 

Der Teilnehmer und/oder deren gesetzlicher Vertreter ist  

verantwortlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung.

Die Benutzung der Hallenbadanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen

kann weder die Schwimmschule Aqua Pleasure

noch das Schwimmbad Altdorf haftbar gemacht werden.

Während dem Schwimmunterricht übernimmt die Kursleitung

die Aufsicht, vor und nach dem Unterricht übernimmt

Aqua Pleasure keine Haftung.

Die Eltern oder Bezugspersonen sind hierfür verantwortlich.

Ebenfalls nicht zuständig ist die Kursleitung für das Umziehen,

Duschen, Haare föhnen und wenn während dem Unterricht

ein/e Teilnehmer/in auf die Toilette gehen muss.

 

Gesundheitliche Probleme

 

Diabetes, Asthma, Schädigungen am Bewegungsapparat,

Herzprobleme etc. ist bitte vor Kursbeginn, damit individuell

darauf eingegangen werden kann, der Kursleitung mitzuteilen.

Allenfalls ist der Teilnehmer/in oder deren gesetzlicher Vertreter

verantwortlich, dass vor Kursbeginn eine ärztliche 

Tauglichkeitsbestätigung der Kursleitung zugestellt wird.

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollte es nicht am Schwimmunterricht

teilnehmen. Sollte es nach dem Schwimmunterricht erkranken,

so übernimmt die Schwimmschule Aqua Pleasure in jedem Fall

keine Verantwortung.

 

Gerichtsstand

 

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Schwimmschule Aqua Pleasure

ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Altdorf.

 

Altdorf, 1.September 2017